Immobilien-Tipp vom 29.11.2025

Erstellt am 27.11.2025

Immobilien-Tipp vom 29.11.2025

Lohnt sich ein Restnutzungsdauer-Gutachten?

Liebe/r Kunde/in, liebe/r Interessent/in,

diese Frage erreicht uns aktuell, aufgrund der dafür gemachten Online-Werbung, verstärkt.

Was ist das Ziel eines Restnutzungsdauer-Gutachtens?

Die höhere Abschreibung meines Gebäudes/meiner Eigentumswohnung und daraus folgend die Erzielung einer sofortigen höheren Steuerersparnis.

Lohnt sich das für jede ältere Immobilie?

Wie so oft lautet die richtige Antwort: Es kommt drauf an.

Im Anhang finden Sie eine Orientierungshilfe, wann es sich lohnt mit dem Thema zu beschäftigen.

Hinweis! Die ursprünglich im Referentenentwurf des BMF "Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen" geplante Regelung, dass so ein Restnutzungsdauer-Gutachten nur noch anerkannt wird, wenn es von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen mit Besichtigung vor Ort durchgeführt wurde, wurde wieder gestrichen.

Natürlich gibt es im Anhang auch heute wieder eine Info zur Zinsenentwicklung.

Sie haben Fragen oder Hinweise -> Kontaktieren Sie Ihren Berater!

Ihr Peter Lissek

p.lissek@bvf-online.de

pdf
Verkauf-Tipp NDGA_29.11.2025.pdf

Dateiname: Verkauf-Tipp NDGA_29.11.2025.pdf
Dateigröße: 799,2 kB

arrow_back Zurück zur Übersicht