Vorabpauschale bei Investmentfonds und Schweizer Vermögensverwaltung

Erstellt am 03.12.2025

Vorabpauschale bei Investmentfonds und Schweizer Vermögensverwaltung

Liebe/r Finanzpartner/in, liebe Interessentin,

wenn Sie nicht mehr ganz sicher sind, was es mit der Vorabpauschale auf sich hat, lesen Sie den Beitrag im Link.

Durch die Vorabpauschale bekommt der Staat auch dann Steuern, wenn der Anleger die Gewinne noch nicht verkauft hat. Die Vorabpaschale wird mit später anfallenden Gewinnen verrechnet und sie führt dazu, dass die Gewinne bei z.B. Aktienfonds nur zu 70% versteuert werden müssen. Damit wird der entgangene Zinseszinseffekt auf die sofort fälligen Steuern i.d.R. mehr als kompensiert.

Die Vorabpauschale betrifft thesaurierende (die Ausschüttungen im Fonds wieder anlegende) Investmentfonds.

Unterschied Depotstelle Schweiz und Deutschland:

In Deutschland wird der Betrag für die Vorabpauschale von der Depotstelle sofort verlangt durch Belastung des Verrechnungskontos. Bitte prüfen Sie die Deckung zu Beginn des Jahres 2026.

Bei einer Schweizer Depotstelle (wie beim Schweizer Vermögensdepot) erfolgt die Erklärung durch den Kunden in seiner Steuererklärung. Die Aufstellung der für die Steuererklärung relevanten Daten erhalten Kunden gegen Ende des ersten Quartals.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr BVF-Team

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