Pflicht-Weiterbildung zum §34c - Hier können Sie sich weiterbilden

Erstellt am 03.07.2020

Pflicht-Weiterbildung zum §34c - Hier können Sie sich weiterbilden

Liebe/r Finanzpartner/innen,

Sie besitzen den §34c? Sie haben noch nicht die 20 Weiterbildungs-Pflicht-Stunden erworben?

Seit dem 1. August 2018 müssen alle selbstständigen Immobilienmakler, darunter auch die freien Handelsvertreter und Wohnimmobilienverwalter gemäß §34 C der Gewerbeordnung (GewO) regelmäßig in einem Zeitraum von 3 Kalenderjahren 20 Zeitstunden Fach-Fortbildungen absolvieren.

Wir haben für Sie ein Jahres-Abo-Angebot von going public heraus gesucht. Sie können damit jederzeit selbstständig lernen.

Als BVF-Finanzpartner/in erhalten Sie einen Nachlass und zahlen pro Jahr lediglich 213,13 inkl. MwSt. oder umgerechnet: nur 17,76 im Monat.

Sie können sich selbst anmelden, müssen sich dafür nicht über die BVF-Zentrale anmelden.

Hier geht es mit einem Klick zur Anmeldung

Wir wünschen Ihnen viele interessenate Erkenntnisse.

Ihr BVF-Team

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