Pflicht-Weiterbildung zum §34c - Hier können Sie sich weiterbilden
Erstellt am 03.07.2020
![Pflicht-Weiterbildung zum §34c - Hier können Sie sich weiterbilden](/res2/uploads/images/blog/2740_8aeb942929e8b5013b06d8f94a6ba595.jpg)
Liebe/r Finanzpartner/innen,
Sie besitzen den §34c? Sie haben noch nicht die 20 Weiterbildungs-Pflicht-Stunden erworben?
Seit dem 1. August 2018 müssen alle selbstständigen Immobilienmakler, darunter auch die freien Handelsvertreter und Wohnimmobilienverwalter gemäß §34 C der Gewerbeordnung (GewO) regelmäßig in einem Zeitraum von 3 Kalenderjahren 20 Zeitstunden Fach-Fortbildungen absolvieren.
Wir haben für Sie ein Jahres-Abo-Angebot von going public heraus gesucht. Sie können damit jederzeit selbstständig lernen.
Als BVF-Finanzpartner/in erhalten Sie einen Nachlass und zahlen pro Jahr lediglich 213,13 inkl. MwSt. oder umgerechnet: nur 17,76 im Monat.
Sie können sich selbst anmelden, müssen sich dafür nicht über die BVF-Zentrale anmelden.
Hier geht es mit einem Klick zur Anmeldung
Wir wünschen Ihnen viele interessenate Erkenntnisse.
Ihr BVF-Team